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BayernHistory
31 Das Urteil
Kapitel
Teil der Ausstellung: Das Labyrinth – 100 Jahre Hitlers Festungshaft
Inhalte des Beitrags in der App BayernHistory
Der Beitrag zeigt die Urteilsverkündung im Hitler-Putsch-Prozess am 1. April 1924, bei der Hitler wegen Hochverrats zu fünf Jahren Festungshaft und 200 Goldmark Geldstrafe verurteilt wurde – deutlich milder als die geforderten acht Jahre der Staatsanwaltschaft. Man erfährt, dass nach Anrechnung von vier Monaten und zwei Wochen Untersuchungshaft sowie später einer Bewährung für den Strafrest nur wenige Monate vollstreckt wurden. Die Darstellung behandelt die ebenfalls milden Urteile gegen weitere Putschisten wie Kriebel (gleiches Strafmaß wie Hitler), Weber, Pöhner, Brückner, Röhm, Pernet, Wagner und Frick (je ein Jahr drei Monate), während Ludendorff freigesprochen wurde. Der Beitrag dokumentiert zudem die Begründung des Gerichts mit Hitlers „rein vaterländischem Geist", die Nichtberücksichtigung seiner früheren Verurteilung von 1922 wegen Landfriedensbruchs, die sofortige Rechtskraft des Urteils und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen von Kahr, von Lossow und von Seißer am 12. Mai 1924.
Vollständiger Beitrag: kostenfrei in der App BayernHistory.
Kurzfakten
Ereignis
Urteilsverkündung im Hitler-Putsch-Prozess
Datum
1. April 1924, 10 Uhr
Angeklagter
Adolf Hitler
Urteil gegen Hitler
5 Jahre Festungshaft und 200 Goldmark
Forderung Staatsanwaltschaft
8 Jahre Haft
Anrechnung Untersuchungshaft
4 Monate und 2 Wochen
Mitangeklagte Höchststrafe
Weber, Pöhner, Brückner, Röhm, Pernet, Wagner, Frick: je 1 Jahr 3 Monate
Ludendorff
Freispruch
Verfahrenseinstellung
12. Mai 1924 gegen von Kahr, von Lossow, von Seißer
Textauszug
Am 1. April 1924 wurde Hitler wegen Hochverrats zu einer milden Strafe von fünf Jahren Festungshaft verurteilt, von denen nur wenige Monate vollstreckt wurden. Auch die anderen Putschisten erhielten geringe Strafen. Der Freispruch für Ludendorff zeigte die Sympathien des Gerichts. Hitler nutzte den Prozess, um sich als Märtyrer darzustellen.
Das Urteil
Schon die Prozessführung ließ ahnen, dass Hitler auf ein mildes Urteil hoffen konnte. Hitlers Umsturzversuch wurde zur Ehrentat umgedeutet, die aus übergroßer Vaterlands-liebe begangen worden war.
Überdies hatte Hitler mit seinem Putsch gegen die Bewährung verstoßen, die noch aus der dreimonatigen Haftstrafe im Fall Ballerstedt herrührte.
Am 1. … Weiterlesen in der App BayernHistory.
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