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BayernHistory

Das Gerichtswesen in Dießen

Drei Instanzen: Magistrat, Markt- und Seerichter und Klosterrichter
Seerichterhaus
Foto: Wolfgang Hauck

Inhalte des Beitrags in der App BayernHistory

Der Beitrag behandelt das Gerichtswesen in Dießen vom Mittelalter bis zur Säkularisation 1803 und zeigt, dass es dort drei unabhängige richterliche Gewalten gab: den Magistrat, den Hofmark- und Klosterrichter sowie den Markt- und Seerichter. Man erfährt, dass der Magistrat aus acht Bürgern bestand und die Niedere Gerichtsbarkeit ausübte, während der Klosterrichter für die zum Kloster gehörende Hofmark zuständig war, die sich über St. Georgen, Wengen und Bischofsried erstreckte. Der Markt- und Seerichter, ein Amt seit der Erhebung Dießens zum Bannmarkt 1326 durch Ludwig den Bayern, übte die Höhere Gerichtsbarkeit aus und war auch für die Fischereibeaufsicht und ab 1599 das Forstgericht westlich des Ammersees zuständig. Die Darstellung behandelt die häufigen Konflikte zwischen den drei Gewalten über Zahlungen, Grenzen und Zuständigkeiten, darunter die Regelung von Hinrichtungskosten erst 1680, sowie das Ausscheiden dieser Institutionen nach 1803, als das Amtsgericht Landsberg ab 1879 für Dießen zuständig wurde.
Vollständiger Beitrag: kostenfrei in der App BayernHistory.

Kurzfakten

Ort
Dießen
Drei Gerichtsbarkeiten
Magistrat, Hofmark-/Klosterrichter, Markt-/Seerichter
Bannmarkt seit
1326 (Ludwig der Bayern)
Magistrat Zusammensetzung
Acht Männer (Innerer und Äußerer Rat), Bürgermeister alle drei Monate wechselnd
Klosterhofmark Gebiete
St. Georgen, Wengen, Bischofsried und umliegende Flächen
Höhere Gerichtsbarkeit
Markt- und Seerichter (Leibstrafen bis Hinrichtungen)
Forstgericht Seerichter ab
1599 (Wälder westlich Ammersee)
Hinrichtungskosten geregelt
1680 (Marktrichter zuständig, Kostenerstattung)
Ende Klostergerichtsbarkeit
Säkularisation 1803
Landgericht Dießen
1862–1879, Landrichter Friedrich Boxler
Zuständiges Gericht seit 1879
Amtsgericht Landsberg

Textauszug

Hoch auf dem Berg thronte das mächtige Kloster, das Augustiner-Chorherren-Stift, unten am See wohnten und arbeiteten die Fischer, und in der Mitte tummelten sich die Handwerker, Bürger und die weltliche Obrigkeit. Das führte zu einer Besonderheit, denn in Dießen gab es auf engstem Raum jahrhundertelang drei unabhängige richterliche Gewalten. Die verschiedenen Richter residierten praktisch in Rufweite voneinander entfernt. Im Seerichterhaus hatte der Markt- und Seerichter seinen Amtssitz. Die heutige Polizeistation war früher der Sitz des Hofmark- oder Klosterrichters und ist daher als Klosterrichterhaus bekannt. Im Rathaus sprach der Magistrat des Marktes Recht. Der Magistrat Im Mittelalter war es üblich, daß im Rathaus Bürgermeister und Magistrat eines Marktes über geringe Delikte des Alltags Recht gesprochen haben. … Weiterlesen in der App BayernHistory.
In der App verfügbar: 🎧 1 Audiobeitrag
Datensatz-ID: BHA-E-11898
Kategorien: 📍 DiessenRathäuser und Verwaltungsbauten
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Nutzungshinweis

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Zitierempfehlung: BayernHistory (dieKunstBauStelle e. V.): Das Gerichtswesen in Dießen. App BayernHistory / https://www.bayernhistory.de/output/entries/BHA-E-11898-de.html (Zugriff am 01.09.2026)